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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026 · für Leistungen von UVRO an Unternehmer

Version 0.2 · Entwurf PDF

Arbeitsfassung zur anwaltlichen Prüfung. Diese Fassung ist noch nicht in Kraft; verbindlich ist ausschließlich die Version, die im Checkout angezeigt und bei der Beauftragung akzeptiert wird.

01Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen von Marvin Habrichs, handelnd unter der Marke UVRO, Rheinpromenade 4A, 40789 Monheim am Rhein („UVRO“), mit ihren Kunden.

UVRO schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Beauftragung ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln.

Ergänzend gelten je nach Leistung die Retainerbedingungen (UVRO Partnership, Flex und Care) bzw. die Projekt- und Leistungsbedingungen (UVRO Sprint), der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) sowie eine etwaige Leistungsbeschreibung oder ein individuelles Angebot. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelles Angebot bzw. Leistungsbeschreibung, Retainer- bzw. Projektbedingungen, AVV (für den Datenschutz), diese AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn UVRO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

02Leistungsgegenstand

UVRO ist ein Digital Product Studio. Je nach Vertrag umfassen die Leistungen insbesondere Konzeption, Webdesign und Entwicklung von Websites und Web-Anwendungen, Apps, Branding, Automationen, Integrationen, KI- und Agentenlösungen sowie die laufende Betreuung von Produkten und Technik.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Produkt, der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Beauftragung, dem individuellen Angebot und den im Kundenportal vereinbarten Aufträgen.

UVRO schuldet die vereinbarten Leistungen, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine Umsätze, Conversion-Raten, Suchmaschinen-Rankings, Leads, Reichweiten oder Werbeergebnisse zugesagt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

UVRO kann für die Leistungserbringung Software, Plattformen und KI-Werkzeuge einsetzen und geeignete Subunternehmer einbinden. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei UVRO.

03Produkte und Preise

Es gelten die bei der Beauftragung angezeigten und in den Vertrag übernommenen Konditionen. Derzeit bietet UVRO an:

ProduktVergütungLaufzeit
UVRO Partnership1.500 € netto pro MonatMindestlaufzeit 4 Monate
UVRO Partnership, Vorauszahlung5.700 € netto einmalig für die ersten 4 Monate, danach 1.500 € netto pro MonatMindestlaufzeit 4 Monate
UVRO Flex1.790 € netto pro Monatkeine Mindestlaufzeit
UVRO Care690 € netto pro Monatkeine Mindestlaufzeit
UVRO Sprintab 2.900 € netto, Festpreis laut individuellem Angebotbis Projektabschluss

UVRO Partnership umfasst einen aktiven größeren Workstream zur Zeit; weitere Anfragen können in beliebiger Anzahl in die Warteschlange gestellt werden. Bei Vorauszahlung deckt die einmalige Zahlung von 5.700 € netto die ersten vier Monate vollständig ab. Eine zweite Vorauszahlung erfolgt nicht. Ist der Vertrag nicht wirksam zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, läuft die Partnership anschließend zum regulären Monatspreis von 1.500 € netto weiter, monatlich im Voraus berechnet.

UVRO Flex umfasst einen aktiven Workstream zur Zeit ohne Mindestlaufzeit.

UVRO Care umfasst die laufende technische Betreuung, insbesondere Monitoring, Wartung, kleine Änderungen, Fehlerbehebungen und die Pflege bestehender Integrationen und Automationen.

UVRO Sprint ist ein klar umrissenes Projekt. Leistungsumfang, Festpreis und Zahlungsplan werden in einem individuellen Angebot festgelegt und stehen vor der ersten Zahlung fest.

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

04Zustandekommen des Vertrags

Die Darstellung der Produkte auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Mit dem Absenden der Bestellung im Checkout gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Vor dem Absenden werden ihm Produkt, Preis, Laufzeit, Startdatum und die einbezogenen Vertragsdokumente angezeigt; er bestätigt, als Unternehmer zu handeln, und akzeptiert die Vertragsdokumente in ihrer angezeigten Version.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn UVRO die Bestellung annimmt. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung per E-Mail oder im Kundenportal. UVRO kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Ein individuelles Angebot von UVRO (insbesondere für UVRO Sprint) legt Leistungsumfang, Preis und Zahlungsplan fest. Der Kunde nimmt es über den im Angebot angegebenen Checkout an; der Vertrag kommt auch hier mit der Annahme durch UVRO zustande. Ein Angebot kann bis zu dem darin angegebenen Datum angenommen werden.

UVRO speichert zu jeder Beauftragung einen unveränderlichen Nachweis: die akzeptierten Dokumente mit Version und Prüfsumme (SHA-256), die vertraglichen Konditionen, den Zeitpunkt sowie die handelnde Person. Die akzeptierte Fassung bleibt für den Kunden dauerhaft abrufbar.

05Zahlung und Fälligkeit

Laufende Leistungen (Partnership, Flex, Care) werden monatlich im Voraus berechnet. Die Vorauszahlung bei UVRO Partnership wird mit Vertragsschluss fällig. Bei UVRO Sprint werden die Teilbeträge gemäß dem Zahlungsplan des Angebots fällig; ohne abweichende Vereinbarung 50 % bei Beauftragung und 50 % vor der finalen Übergabe. Die finale Übergabe bzw. der Go-live erfolgt nach Eingang der hierfür fälligen Zahlung.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Je nach gewählter Zahlungsart wird der Betrag automatisch eingezogen oder per Rechnung angefordert. Rechnungen sind, soweit nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Leistungen beginnen, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit dem vereinbarten Startdatum, frühestens jedoch nach Eingang der ersten fälligen Zahlung.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann UVRO nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang aussetzen und den Zugang zu Leistungen im Kundenportal einschränken. Die Vergütungspflicht für laufende Zeiträume bleibt davon unberührt. Der Zugriff des Kunden auf seine eigenen Daten wird dadurch nicht dauerhaft entzogen.

Anwaltliche Prüfung: Fälligkeit, Zahlungsziel, Sperrung bei Verzug und Preisanpassungen. Steuerliche Prüfung: Umsatzsteuer bei Kunden außerhalb Deutschlands (Reverse Charge).

06Arbeitsweise, Workstream und Priorisierung

Aufträge werden im Kundenportal angelegt, beschrieben und priorisiert. Bei Partnership und Flex bearbeitet UVRO jeweils einen aktiven größeren Workstream; weitere Aufträge warten in der Warteschlange und werden in der vom Kunden festgelegten Reihenfolge begonnen. UVRO kann dringende Fehlerbehebungen vorziehen.

Zeitangaben und Liefertermine sind Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Sie verlängern sich angemessen, soweit Verzögerungen auf fehlende Mitwirkung des Kunden, auf Änderungswünsche oder auf Umstände außerhalb des Einflussbereichs von UVRO zurückgehen.

07Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt UVRO bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere rechtzeitig und vollständig bereit:

  • Inhalte, Texte, Bilder, Markenmaterial und sonstige Unterlagen,
  • Zugänge zu Systemen, Konten, Domains und Werkzeugen, soweit für die Leistung erforderlich,
  • Entscheidungen, Rückmeldungen und Freigaben innerhalb angemessener Frist,
  • eine Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er über die Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt und diese keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt UVRO von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich betroffene Termine entsprechend. Mehraufwand, der durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entsteht, kann UVRO nach vorheriger Mitteilung gesondert berechnen.

08Änderungen des Leistungsumfangs

Wünscht der Kunde bei UVRO Sprint Leistungen, die über das Angebot hinausgehen, erstellt UVRO dafür ein Nachtragsangebot. Zusätzliche Leistungen werden erst nach dessen Annahme erbracht. Bei Partnership, Flex und Care werden neue Wünsche als weitere Aufträge in die Warteschlange aufgenommen.

09Drittanbieter, Lizenzen und laufende Kosten

Kosten für Leistungen Dritter sind nicht im Preis enthalten, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Dazu gehören insbesondere Hosting, Domains, SaaS-Abonnements, API- und Nutzungsgebühren, Lizenzen für Schriften, Stockmaterial oder Plugins sowie Werbebudgets (Media Spend). Solche Verträge schließt grundsätzlich der Kunde selbst ab, oder UVRO gibt die Kosten nach vorheriger Abstimmung weiter.

Für Leistungen von Drittanbietern gelten deren Bedingungen. UVRO hat keinen Einfluss auf deren Verfügbarkeit, Preise oder Änderungen und haftet nicht für Ausfälle oder Änderungen von Diensten, die nicht von UVRO betrieben werden.

10Abnahme und Übergabe

Arbeitsergebnisse werden dem Kunden im Kundenportal zur Prüfung bereitgestellt. Der Kunde prüft sie und erteilt die Freigabe oder teilt Änderungs- bzw. Korrekturbedarf mit. Freigaben und Rückmeldungen werden im Kundenportal mit Version, Zeitpunkt und Person protokolliert.

Soweit für eine Leistung eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, erklärt der Kunde sie, wenn das Ergebnis im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Anwaltliche Prüfung: Abnahmeregelung, Anzahl der Korrekturschleifen und Folgen einer ausbleibenden Rückmeldung. Eine Abnahmefiktion ist bewusst nicht enthalten.

11Mängel

Der Kunde teilt Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung im Kundenportal oder in Textform mit und beschreibt sie so genau wie möglich. UVRO beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Neuerstellung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Keine Mängel sind insbesondere Abweichungen, die auf Inhalten oder Vorgaben des Kunden, auf nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte oder auf Änderungen von Drittanbieter-Diensten beruhen.

12Support und Wartung

Support und Wartung sind Bestandteil von UVRO Care und, im Rahmen des aktiven Workstreams, von Partnership und Flex. Anfragen werden über das Kundenportal gestellt. Feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

13Laufzeit und Kündigung

UVRO Partnership hat eine Mindestlaufzeit von vier Monaten ab Leistungsbeginn. Der Kunde kann jederzeit kündigen; die Kündigung wird frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit wirksam, danach zum Ende des laufenden, bezahlten Abrechnungsmonats. Bei Vorauszahlung endet der Vertrag bei wirksamer Kündigung mit Ablauf der vorausbezahlten vier Monate; eine monatliche Folgeabrechnung entfällt dann.

UVRO Flex und UVRO Care haben keine Mindestlaufzeit. Eine Kündigung wird zum Ende des laufenden, bezahlten Abrechnungsmonats wirksam.

UVRO Sprint endet mit Abschluss des Projekts.

Kündigungen bedürfen der Textform (zum Beispiel E-Mail) oder erfolgen über die dafür vorgesehene Funktion im Kundenportal. Bereits bezahlte Zeiträume werden nicht anteilig erstattet. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Anwaltliche Prüfung: Kündigungsfrist, Form der Kündigung und Kündigungsrecht von UVRO.

14Daten nach Vertragsende

Nach Vertragsende stellt UVRO dem Kunden auf Anforderung die an ihn übergebenen Arbeitsergebnisse, Zugänge und die vom Kunden bereitgestellten Dateien zur Verfügung. Daten, die UVRO im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden anschließend nach den Regelungen des AVV gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

15Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur für die Zwecke des Vertrags. Dies gilt über das Vertragsende hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

16Datenschutz

Soweit UVRO im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der bei der Beauftragung einbezogen wird. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch UVRO als Verantwortlicher enthält die Datenschutzerklärung.

17Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung räumt UVRO dem Kunden an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten, übertragbaren Nutzungsrechte ein. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

Rechte an Inhalten und Materialien, die der Kunde bereitstellt, verbleiben beim Kunden. Er räumt UVRO die für die Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte daran ein.

Für Schriften, Stockmaterial, Plugins und sonstige Leistungen Dritter gelten deren Lizenzbedingungen; UVRO räumt daran keine weitergehenden Rechte ein. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen, die Vorrang vor diesen AGB haben. Allgemeines Know-how, Methoden, Werkzeuge und wiederverwendbare Bausteine, die nicht speziell für den Kunden entwickelt wurden, verbleiben bei UVRO; der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit sie Bestandteil seiner Arbeitsergebnisse sind.

UVRO nennt den Kunden oder zeigt Arbeitsergebnisse als Referenz nur, wenn dies mit dem Kunden vereinbart ist.

Anwaltliche Prüfung: Umfang der Rechteeinräumung, Quellcode-Herausgabe und Bearbeitungsrechte.

18Haftung

UVRO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit diese Aufgabe nicht ausdrücklich UVRO übertragen wurde.

Dieser Abschnitt ist ausdrücklich zur anwaltlichen Freigabe markiert.

19Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Störungen öffentlicher Netze oder Ausfälle von Infrastruktur- und Plattformanbietern, die nicht von der betroffenen Partei zu vertreten sind. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich.

20Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von UVRO. UVRO ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Fragen zu rechtlichen Themen?

Schreib uns an datenschutz@uvro.de.

Weitere Versionen: v0.1 (Entwurf)

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